Eine Lizenz aus Malta ersetzt diese Erlaubnis nicht. An der Erlaubnis hängen auch das Sperrsystem OASIS und das anbieterübergreifende Einzahlungslimit.
Wie sich eine Erlaubnis in einer Minute prüfen lässt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt eine öffentliche Whitelist. Darin steht jede zugelassene Marke mit der Domain, unter der sie auftreten darf.
Zu vergleichen ist genau diese Domain mit der, die im Browser steht. Das klingt pedantisch und ist der springende Punkt: Eine Marke kann international bekannt sein und ihr deutsches Angebot unter einer eigenen Adresse führen, während dieselbe Marke unter einer anderen Adresse hier nicht zugelassen ist.
Was in der Fußzeile einer Wettseite über Lizenzen steht, ist kein Ersatz für diese Prüfung. Angaben zu Malta, Curaçao oder Gibraltar beschreiben eine Zulassung für andere Märkte.
Was an der Erlaubnis hängt
Nicht nur die Zulässigkeit des Angebots, sondern ein ganzes Bündel an Pflichten. Ein lizenzierter Anbieter muss die Identität prüfen, bevor er zum ersten Mal auszahlt, und er muss das Konto an das Sperrsystem OASIS anbinden.
OASIS wirkt anbieterübergreifend und bundesweit. Wer sich sperren lässt oder gesperrt wurde, wird bei jedem lizenzierten Anbieter abgewiesen, online wie im Wettbüro vor Ort. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis greift die Sperre nicht.
Dazu kommt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Es gilt für die Person und nicht je Konto, und es lässt sich nicht dadurch umgehen, dass jemand ein zweites Konto bei einem anderen lizenzierten Buchmacher eröffnet.
Warum die alten Lizenzen nichts mehr aussagen
Bis Mitte 2021 war die Rechtslage ungeklärt. Schleswig-Holstein hatte eigene Konzessionen vergeben, die übrigen Länder stritten über ein bundesweites Verfahren, und Anbieter beriefen sich auf europäische Lizenzen, um in Deutschland tätig zu sein. Diese Konstruktion ist mit dem Glücksspielstaatsvertrag entfallen. Die schleswig-holsteinischen Konzessionen sind ausgelaufen, und eine maltesische oder gibraltarische Lizenz trifft keine Aussage über die Zulässigkeit in Deutschland.
Ältere Texte im Netz argumentieren trotzdem weiter mit diesen Lizenzen als Sicherheitsmerkmal. Das ist der häufigste inhaltliche Fehler, der aus der Zeit vor 2021 übrig geblieben ist.
Die Liste ändert sich
Sie wird laufend fortgeschrieben. Marken kommen hinzu, andere verschwinden, weil ein Anbieter das Geschäft aufgibt, übernommen wird oder unter neuem Namen weiterläuft. Deshalb trägt jede Aussage zum Erlaubnisstatus auf dieser Seite ein Datum, nämlich das der geprüften Fassung. Eine Angabe ohne Datum ist wertlos, weil sie nicht sagt, worauf sie sich stützt.
Was ein Angebot ohne deutsche Erlaubnis bedeutet
Wo auf dieser Seite eine Marke ohne deutsche Erlaubnis besprochen wird, steht dieser Status im Bericht selbst und nicht im Kleingedruckten – etwa im Testbericht zu Tipbet, dessen Marke in der geprüften Whitelist-Fassung vom 29.09.2026 nicht als Sportwettenanbieter geführt ist. Das ist eine Einordnung, keine Empfehlung. Zunächst: Es ist erreichbar. Wer eine solche Seite aufruft, sieht ein funktionierendes Wettangebot, und daran ist meist nicht zu erkennen, dass hier keine Erlaubnis vorliegt.
Der Unterschied liegt in dem, was fehlt. Kein anbieterübergreifendes Limit, keine OASIS-Anbindung, keine deutsche Aufsicht, an die man sich im Streitfall wenden könnte. Wer dort Geld einzahlt, verlässt sich allein auf den Anbieter selbst.
Deshalb steht der Erlaubnisstatus in jedem Bericht auf dieser Seite an erster Stelle und nicht als ein Punkt unter vielen. Welche Anbieter geführt werden, steht unter Erfahrungsberichte.
Die Steuer ist eine andere Frage
Sie hängt nicht an der Erlaubnis, sondern am Gesetz: 5,3 Prozent des Einsatzes nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, unabhängig davon, wer die Wette annimmt. Unterschiedlich ist nur, wer sie wirtschaftlich trägt. Manche Anbieter übernehmen sie, andere ziehen sie vom Einsatz ab, wieder andere behalten sie vom Gewinn ein, und über viele Wetten hinweg ist das ein spürbarer Unterschied. Die Einzelheiten stehen unter Sportwetten ohne Wettsteuer.
Wer die Aufsicht führt und was sie kann
Zuständig ist seit 2023 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle. Sie erteilt die Erlaubnisse, führt die Whitelist und geht gegen Angebote ohne Erlaubnis vor. Ihre Werkzeuge reichen von der Untersagung über die Anordnung gegenüber Zahlungsdienstleistern bis zur Sperrung von Angeboten. Wirksam sind sie vor allem dort, wo ein Anbieter selbst in der Europäischen Union sitzt und erreichbar ist.
Für Wettende heißt das: Bei einem lizenzierten Anbieter gibt es eine Instanz oberhalb des Kundenservice. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis endet der Weg beim Anbieter, und der sitzt im Zweifel außerhalb jeder erreichbaren Zuständigkeit.
Werbung ist ein eigenes Kapitel
Auch für lizenzierte Anbieter gelten Beschränkungen, die sich von denen anderer Branchen unterscheiden: Zeitfenster im Rundfunk, Auflagen bei Trikot- und Bandenwerbung und Vorgaben dafür, wie ein Bonus beworben werden darf. Ihre Auslegung bewegt sich zwischen Ländern und Gerichten weiterhin, und sie ist einer der Punkte, an denen sich in den nächsten Jahren noch etwas ändern dürfte.
Für die Frage, ob ein Anbieter zulässig ist, spielt das keine Rolle. Werbung, die auffällt, ist kein Nachweis für eine Erlaubnis, und ein zurückhaltender Auftritt kein Hinweis auf das Gegenteil.
Was auf dieser Seite steht und was nicht
Genannt wird der Erlaubnisstatus einer Marke mit dem Datum der geprüften Whitelist-Fassung. Nicht genannt werden Bewertungen der Aufsicht, Verfahrensstände oder Einschätzungen dazu, ob eine Marke demnächst hinzukommt.
Der Grund ist derselbe wie bei den Konditionen: Was sich nicht belegen lässt, gehört nicht auf die Seite. Eine Vermutung über eine bevorstehende Zulassung wäre für Leser wertlos und im Zweifel falsch.